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Vorstand
DSB-Bundesversammlung
Montag, 28. September 2009, 11:25 Uhr

DSB-Bundesversammlung am 19.09.2009 in Hannover Rechenschaftsbericht für die Jahre 2008 bis 2009 (gekürzt), Dr. Harald Seidler, DSB-Präsident

Das DSB Präsidium tagte seit der Bundesversammlung in Bad Godesberg am 27.09.2008 viermal in Frankfurt und Hannover.

Auch im letzten Jahr hielt uns die Diskussion über das Gesundheitswesen

trotz einiger sog. "Jahrhundertreformen" in Atem. Einerseits genießt das deutsche Gesundheitswesen im Ausland hohes Ansehen, andererseits sinkt durch die permanenten Veränderungen die Akzeptanz gesundheitspolitischer Regelungen in unserer Bevölkerung.

Das System ist so kompliziert, dass nicht nur die Patienten, sondern auch die Kostenträger und Leistungsanbieter dieses System nicht mehr verstehen. Die Folge sind Verunsicherung, Unwissenheit auf allen Seiten.

Durch Verunsicherung entsteht aber Ungerechtigkeit. So ist es nicht nachvollziehbar, dass zunehmend berechtigte Anträge auf Rehabilitation, Hilfs- und Zusatzgeräte von Versicherten abgelehnt werden, obwohl die Rechte der Antragssteller eigentlich zuletzt im GKV Wettbewerbsgesetz gestärkt wurde.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass durch Ablehnung die Antragssteller zunächst entmutigt werden sollen. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass gerade in diesen Fällen hartnäckiges Nachsetzen durch Widersprüche und Sozialgerichtsverfahren doch zum Erfolg führen. Hier bietet der DSB zunehmend Hilfestellungen mit seinen regionalen und überregionalen Beratungsangeboten und o­nline. Nutzen Sie diese Möglichkeit und leiten Sie allen Mitgliedern diese Information weiter.

Ein besonderes Problem ist nach wie vor die fehlende Definition einer ausreichenden und notwendigen Hörgeräteversorgung. Dies führt zu vielen Verfahren, die leider nur in Einzelfällen zu Kostenübernahmen von Hörgerätekosten über den Festbetrag hinaus führen. Oft werden gerichtliche Vergleiche geschlossen, die keinen rechtsnormierenden Charakter für weitere Verfahren haben.

Die Auswirkungen der Hörschädigung werden aber nach wie vor massiv unterschätzt. Die Folgekosten einer nicht oder zu spät eingeleiteten Hörversorgung finden sich eben nicht nur im Topf der Krankenversicherung. Auch die Rentenversicherung, Integrationsfachdienste, Berufsgenossenschaften und die Arbeitsverwaltung finanzieren die Folgen einer nicht ausreichend versorgten Hörschädigung.

Zunehmend drohen soziale Rückzüge, Erschöpfungssyndrom durch Hörstress, Mobbing, Depression bis zur Resignation. Neben Arbeitsunfähigkeitszeiten sind Arbeitsplatzverlust, Umschulungsmaßnahmen und Verrentungen an der Tagesordnung, da eine ausreichende Hörgeräteversorgung trotz Verträgen zwischen Leistungsanbietern und Krankenkassen zum Festbetrag nicht möglich und die Zuzahlung von den Betroffenen finanziell nicht zu leisten ist.

Besonders schlimm ist der Zuständigkeitsstreit bei drohendem Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit zwischen Rentenversicherung und Krankenkassen. Die Deutsche Rentenversicherung sieht die Hörgeräteversorgung komplett als Aufgabe der Krankenkassen an. Die Krankenkassen sehen andererseits die Wiederherstellung der beruflichen Leistungsfähigkeit als Aufgabe der Rentenversicherung. Die Betroffenen bleiben oft in diesem Verfahren auf der Strecke.

Absurd sind dann Regelungen, dass die Hörgeräte zwar im Einzelfall von der Rentenversicherung über den Festbetrag hinaus übernommen werden, aber nur mit der Auflage, dass diese Hörgeräte nur am Arbeitsplatz getragen werden dürfen. Diesen Unsinn kann nur jemand beschließen, der keine Ahnung von dem Alltag der Hörgeschädigten hat. Die Hörschädigung ist nicht in Tagesabschnitte teilbar.

Manchmal werden lieber teure Umschulungen und Dauerrenten bezahlt, anstatt durch die Kostenübernahme einer vernünftigen Hörgeräteversorgung den Erhalt der beruflichen Leistungsfähigkeit zu erreichen. Dies ist nicht nur eine unerträgliche Geldverschwendung, sondern zerstört auch völlig überflüssig Perspektiven und Motivation vieler Hörgeschädigter, die in ihrem Beruf weiter arbeiten wollen und könnten.

Welche Möglichkeiten der Rehabilitation sich heute bieten, zeigt auch die Versorgung mit Cochlea Implantaten. Die Menschen können nach erfolgreicher Rehabilitation mit dem CI teilweise wieder in Kommunikationsberufe (z.B. Lehrer, Kundenberater) zurückkehren. Dies ist aber nur möglich, da hier die Kostenträger die Vollkostenübernahme für CI und Rehabilitation vereinbart haben. Sogar die Batterieversorgung wird bei CI übernommen. Dieses Verfahren muss auch für die Hörgeräteversorgung gelten.

Es ist einfach ungerecht, dass manchmal wenige dB Hörverschlechterung darüber entscheiden, ob alle Kosten - wie beim Cochlea Implantat - von den Kassen übernommen werden oder ein hoher Zuzahlungsbetrag und die Batteriekosten selbst getragen werden müssen. Hier zeigt sich die Absurdität des Festbetragssytems.

Das System der Trennung von Kostenträgern hat sich am Beispiel der Versorgung von Hörgeschädigten in Deutschland nicht bewährt. Es wird endlich Zeit, die Gesamtkosten der Versorgung von Hörgeschädigten in einem Topf zusammenzufassen, um Folgeschäden nicht ausreichender Versorgungen in der Zukunft zu vermeiden.

In den letzten Monaten gab es eine heftige Diskussion über die Frage der Versorgungsstruktur in der Hörgeräteversorgung. Insbesondere wurde der § 128 SGB V - die Möglichkeit des sog. verkürzten Versorgungsweges - eingeschränkt.

Seitdem dürfen HNO Ärzte, die in der Praxis Hörgeräte abgeben, keine direkte Bezahlung von Hörgerätefirmen mehr annehmen, sondern müssen Verträge mit Krankenkassen schließen, die dieses Verfahren überwachen. Die Krankenkassen sind aber nicht verpflichtet, derartige Verträge mit den Leistungsanbietern abzuschließen.

Der DSB hat sich von Anfang an gegen die Praxis ausgesprochen, Hörgeräte über den Versandhandel zu bestellen und in der HNO Praxis anpassen zu lassen. Auch eine o­nline Einstellung kann nicht den notwendigen persönlichen Kontakt zwischen qualifiziertem Hörgeräteakustiker und Hörgerätenutzer ersetzen. Die Wahlfreiheit des Hörgeschädigten ist dort ebenso wenig gegeben, wie die vergleichende und gleitende Anpassung.

Vergleichende Anpassung heißt nach unserem Verständnis mindestens DREI verschiedene Hörgeräte auszuprobieren und nicht drei verschiedene Programme eines Hörgerätes! Auch eine gleitende Anpassung lässt sich nicht mit der Drei-Minuten-Medizin in einer HNO-Praxis mit 60 - 80 Patienten pro Tag verwirklichen.

Täglich erreichen uns in den Beratungsstellen und in der Geschäftsstelle Klagen über die schlechte Qualität der verkürzten Anpassung. So werden Induktionsspulen in den Hörgeräten regelmäßig nicht aktiviert. Der DSB sammelt zurzeit Beispiele der Hörgeräteversorgungen. Bitte nehmen Sie daran teil. Näheres finden Sie im Newsletter oder im Internet www.schwerhoerigen-netz.de

Mittlerweile stellt sich auch der eigentliche Grund heraus, warum manche Krankenkassen diesen Weg favorisieren: Der Festbetrag sinkt weiter (Bundesknappschaft von 420 Euro auf 360 Euro).

Auf diese Weise wird das flächendeckende Angebot an Hörgeräteakustikern ausgedünnt und der finanzielle Spielraum für eine angebliche vertraglich gesicherte ausreichende Hörgeräteversorgung eingeengt. Dies können und werden wir im DSB nicht akzeptieren. Wir brauchen die wohnortnahe, unabhängige Beratung- und Versorgungsmöglichkeit für Hörgeschädigte.

Am 26.08.2009 fand in der schleswig-holsteinischen Landesvertretung in Berlin ein parlamentarischer Abend zu diesem Thema statt. Diese gut besuchte Veranstaltung wurde vom DSB organisiert. Erstmals konnten wir mit zahlreichen namhaften Vertretern aus den politischen Parteien, Krankenkassen, Hörgerätefirmen, Hörgeräteakustikern in diesem Rahmen die zahlreichen Gefahren des verkürzten Versorgungswegs deutlich machen. Es hat sich auch gezeigt, dass der DSB in dieser Diskussion nicht nur mehr politisches Mitspracherecht braucht, sondern eine Moderatoren-Rolle in dieser Diskussion einnehmen muss. Wer - außer uns - kann die Bedürfnisse und die Qualität der Hörgeräteversorgung beurteilen. Der gewünschte Wettbewerb im Gesundheitswesen kann nicht auf Kosten der Betroffenen ausgetragen werden. Hier brauchen wir Bewertungskriterien, die von den Hörgeschädigten mit editiert werden.

Dies entspricht im Übrigen auch der 2008 im Bundestag und Bundesrat ratifizierten UN Menschenrechtskonvention, die eine maßgebliche Einbeziehung und Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung der sie betreffenden Rechtsvorschriften und politischen Konzepte fordert. Es wird Zeit, dass diese Regelung endlich auch für uns Hörgeschädigte umgesetzt wird.

Der DSB hat in der Vergangenheit bewiesen, dass er an der Gremienarbeit qualifiziert und regelmäßig teilnehmen kann und zeitnah Konzepte und Stellungnahmen zu allen Gesetzesvorhaben erstellt. Der DSB ist bereit für eine verantwortungsvolle und aktive und notwendige Mitwirkung in den gesetzlichen Gremien, wie dem gemeinsamen Bundesausschuss.

Ich möchte stellvertretend für unsere Vertreter im Bundesausschuss
<?xml:namespace prefix = st1 ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags" /><st1:PersonName>Renate Welter</st1:PersonName> für diese erfolgreiche Arbeit danken.

Die Beschlüsse von der Bundesversammlung 2008 in Bad Godesberg konnten bisher gut umgesetzt werden und haben, wie der Schatzmeister anschließend darstellen wird, die gewünschte Wirkung gebracht.

Wie wir sehen werden, konnte dadurch die finanzielle Basis des DSB gesichert werden. Ebenso wohltuend war für den DSB Bundesverband aber die Solidarität unserer Mitglieder in dieser schwierigen Phase. Ich möchte an dieser Stelle allen Mitgliedern danken, die an der Umsetzung dieser Beschlüsse in den Landesverbänden und Ortsvereinen mitgewirkt haben.

Ein weiterer Erfolg war die gelungene Zertifizierung des DSB Geschäftsstelle als Bildungsträger vor wenigen Wochen.

Damit ist der DSB-Bundesverband berechtigt, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung anzubieten, die von den Arbeitsagenturen finanziert werden. Dies betrifft zunächst die Schriftdolmetscherausbildung. Geplant ist aber, dass alle Weiterbildungsmaßnahmen, wie Audiotherapie, DSB-Berater und Technische Kommunikationsassistenten (TKA) offiziell anerkannt und gefördert werden können. Dies betrifft übrigens auch die Qualitätssicherung der genannten Weiterbildungsgänge.

An dieser Stelle wird besonders deutlich, welchen Wert die Zertifizierung für uns alle hat. Nur so ist es möglich, die vom DSB initiierten Projekte flächendeckend als anerkannter Bildungsträger anzubieten. Wir haben damit die Möglichkeit, unsere Vorstellungen in den Ausbildungsgängen und Diensten für Hörgeschädigte wesentlich mitzugestalten. Auf diesem Weg wandelt sich die Rolle des DSB vom Bittsteller zum Anbieter.

Ich möchte dem Team der Geschäftsstelle und insbesondere
<st1:PersonName>Renate Welter</st1:PersonName> für dieses gelungene Projekt einen ganz großen Dank aussprechen.

Die folgenden Themen sind im PDF komplett nachzulesen:

Bericht über die Tätigkeit der DSB-Geschäftsstelle

Inhalte und Umfang der Bundesgeschäftsstellentätigkeit
Projekte (BMG-Projekt, Krankenkassenprojekte)

Berichte der Referate

- Öffentlichkeitsarbeit
- Referat Aus- und Weiterbildung
- Referat Barrierefreies Planen und Bauen
- Referat Recht
- Referat Technik

Bericht über die sozialpolitische Arbeit des DSB

Bericht

- des Fachbeirats Kommunikationshilfen
- des Länderrats
- der Bundesjugend

Bericht über die Projekte:

- "Koordinierung der Beratungsarbeit im DSB"
- "Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems"
- "ini.KAB"

Ich habe vor 13 Jahren die Verantwortung im DSB deshalb übernommen, da ich die Rolle eines Selbsthilfeverbandes des Hörgeschädigten in unserer Gesellschaft immer als unterbewertet betrachtet habe. Damit meine ich die Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungsträger in Politik, Kostenträger und Leistungsanbietern. Das oberste Ziel des DSB ist die Verbesserung der Situation von Hörgeschädigten in Deutschland.

Der DSB hat in den letzten Jahren einen enormen Zuwachs an Einfluss gewonnen und dabei neben der gesetzlichen Arbeit den Boden für neue Leistungsangebote für Hörgeschädigte geebnet. Neben der Audiotherapie, DSB Beratern, Technischen Kommunikationsassistenten wurden die Grundlagen für den Einsatz und die Ausbildung von Schriftdolmetschern für Hörgeschädigte durch den DSB gelegt, ohne die auch die aktuellen Projekte, wie das ini.KAB, gar nicht denkbar wären.

Dieser Erfolg ist gerade auch deswegen möglich gewesen, weil sich die vielen Mitglieder überwiegend ehrenamtlich in zahllosen Stunden für diese Ziele eingesetzt haben. Sie haben sich von der Vision des DSB leiten lassen, die von uns maßgeblich erreichten gesetzlichen Möglichkeiten mit Leben zu füllen, um die Diskriminierung von Hörgeschädigten zu vermindern und den Abbau von Barrieren zu fördern.

Nur so ist seit Bestehen des DSB (Gründung 1901) eine derart wirksame Arbeit mit äußerst begrenzten finanziellen Mitteln zu erklären.

Ich möchte an dieser Stelle ganz besonders meinen Vorstandskollegen
<st1:PersonName>Renate Welter</st1:PersonName>, Klaus Dickerhof, <st1:PersonName>Hans Brotzmann</st1:PersonName>, <st1:PersonName>Ines Helke</st1:PersonName>, Bernd Böning und Dr. Matthias Müller als Vertreter des Länderrats für ihren Einsatz danken.

Besonders aber möchte ich allen Mitgliedern und Unterstützern danken, die die erfolgreiche Arbeit überhaupt er möglich macht.

Ich möchte abschließend noch einen Appell an alle richten, wir können diese Ergebnisse nur gemeinsam schaffen, Dabei ist die Solidarität der Ortsvereine und Landesverbände mit dem Bundesverband genauso wichtig wie die Unterstützung des Bundesverbandes für Ortsvereine und Landesverbände. Lasst uns auch in Zukunft an einem Strang ziehen, dann werden wir auch das eigentliche Ziel des DSB erreichen: Die Situation für Hörgeschädigte in Deutschland zu verbessern. Barrieren abzubauen und eine Integration von Hörgeschädigten in dieser Gesellschaft.


--- weitere Infos und ausführliche PDF-Dateien unter www.schwerhoerigen-netz.de ---



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